Leitfaden Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes in der Fachrichtung Hochbau
Die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist die Ausbildung von Nachwuchskräften. Insbesondere soll das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis der Verwaltung ergänzt und angewandt werden. Der Vorbereitungsdienst für die verschiedenen Fachrichtungen und die Große Staatsprüfung werden vom Bund beziehungsweise dem jeweiligen Land durch Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt. Die Ausbildung wird durch zentrale Fachlehrgänge ergänzt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bieten für die Fachrichtungen Hochbau, Städtebau, Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung sowie Landespflege Lehrgänge an, die den Referendarinnen und Referendaren des Bundes und der Länder offenstehen.
Die Bauabteilungen der jeweils zuständigen Bauministerien führen seit 1961 die zweijährlich stattfindenden Lehrgänge durch, in denen in Vorträgen, Planspielen und Fachgesprächen mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus Verwaltung und Wissenschaft Fachkenntnisse vertieft werden. Die Referendarinnen und Referendare werden von ihren jeweiligen Einstellungsbehörden zu den zweiwöchigen Lehrgängen angemeldet.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Bundes und Informationen des Oberprüfungsamtes für den höheren technischen Verwaltungsdienst zum technischen Referendariat finden sich unter den im Folgenden genannten Internetadressen:
http://www.gesetze-im-internet.de/lap-htverwdv/
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/Z/OPA/oberpruefungsamt.html
Der Leitfaden zum Hochbaureferendariat des Bundes sowie weitere Informationen zum Thema können von dieser Seite heruntergeladen werden.
Informationen zu der Ausbildung in der Laufbahn des gehobenen bzw. höheren technischen Verwaltungsdienstes finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Länder.